Rechtsprechung zu Detektivkosten
Eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen, nach denen Kosten für Ermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sein können.
Die folgende Übersicht ist eine unverbindliche Zusammenstellung zur ersten Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Ein Teil der Entscheidungen stammt aus den 1980er- und 1990er-Jahren. Ob eine Entscheidung auf Ihren Fall übertragbar ist, hängt immer von den konkreten Umständen ab.
Insbesondere im Bereich der Beobachtung von Beschäftigten und der Videoüberwachung hat sich die Rechtslage seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 erheblich verändert. Ältere Entscheidungen sind hier nur eingeschränkt aussagekräftig. Wir empfehlen, vor einer Beauftragung rechtlichen Rat einzuholen – gerne besprechen wir vorab mit Ihnen, welche Maßnahmen aus unserer Sicht überhaupt in Betracht kommen.
Erstattungsfähigkeit im Arbeitsverhältnis
- Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Mitarbeitende bei begründetem Verdacht durch Detektive beobachten lassen und ihnen bei nachgewiesenem Fehlverhalten die Detektivkosten in Rechnung stellen. BAG, 8 AZR 6/97 · LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 540/99
- Detektivkosten sind im Rahmen des Notwendigen erstattungsfähig, soweit sie prozessbezogen sind. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.1995, 7 Ta 243/94
- Bei besonders schweren Pflichtverstößen, die das Vertrauensverhältnis zerstören, haben Gerichte auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung akzeptiert – die Bandbreite reicht vom Diebstahl geringwertiger Sachen bis zur Tätigkeit in einem fremden Betrieb trotz Krankschreibung. BAG, 2 AZR 3/83 · LAG München, 6 Sa 96/82
Familien- und Unterhaltssachen
- Im Unterhaltsprozess können Detektivkosten notwendige Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung sein, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt und die Ermittlung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verbessert. OLG Schleswig, 10.02.1992, 15 WF 218/91
- Detektivkosten zur Ermittlung eines anders nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein. OLG Stuttgart, 16.03.1989, 8 WF 96/88
Kostenerstattung im Zivilprozess
- Die Einschaltung eines Detektivs kann kostenrechtlich gerechtfertigt sein, wenn bereits ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine schlüssige Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies nicht anders und nicht günstiger möglich ist. Die Kosten sind nach § 91 ZPO erstattungsfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem späteren Prozess stehen. OLG Hamm, 31.08.1992, 23 W 92/92
- Mehrere Oberlandesgerichte haben Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO). u. a. OLG Zweibrücken, 1 W 131/78 · OLG Hamm, 15 W 405/68 · OLG Braunschweig, 3 W 110/74 · OLG München, W 1234/78
Testkäufe und Beobachtung
- Ordnungsgemäß dokumentierte Testkäufe können im Prozess als Beweismittel dienen. AG Kaiserslautern, 5 C 119/84
- Zur verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz hatte das Bundesarbeitsgericht früher entschieden, dass sie bei konkreten Verdachtsmomenten und fehlenden milderen Mitteln zulässig sein kann. Achtung: Diese Rechtsprechung ist durch die Datenschutz-Grundverordnung und die neuere Rechtsprechung überholt beziehungsweise stark eingeschränkt worden. Verlassen Sie sich hier nicht auf ältere Entscheidungen. Historische Entscheidung des BAG, heute nur eingeschränkt anwendbar